Hausordnung
· Mindestalter 18 Jahre
· Ein gültiger Personalausweis ist vorgeschrieben.
· Innerhalb unseres Gaststättenbetrieb gilt Verzehrzwang.
· Der Verzehr con mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
· Es ist nicht erlaubt Gläser mit nach draußen zu nehmen.
· Beim Betreten unseres Gaststättenbetriebes können Sie durchsucht werden.
· Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluß wird der Zutritt verweigert.
· Ein gepflegtes Äußerliches und passende Kleidung ist verpflichtet. Hierunter fällt u.a.:
o Keine Sportkleidung oder Sportschuhe.
o Keine zerrissene Kleidung
o Keine Fußball (Verein) relatierte Kleidung (und Zubehör)
o Keine unzüchtige Kleidung
o Keine provozierende Kleidung
o Keine Kopfbedeckungen
o Keine schmutzige Kleidung oder Erscheinen
o Keine sichtbaren Tätowierungen im Gesicht oder Hals
· Das Tragen von Schlappen wird abgeraten und ist auf eigenes Risiko.
· Aggressives oder störendes Benehmen wird nicht toleriert.
· Größere Gruppen kann der Zutritt verweigert werden.
· Das Nutzen, handeln und/ oder Besitz von Drogen ist verboten.
· Personen die in (jüngster) Vergangenheit Probleme verursacht haben, bei uns oder einer andere Gaststätte, kann der Zutritt verweigert werden.
· Unerwünschte Intimitäten und Ansammlungen werden niet toleriert.
· Beim Betreten dieses Gaststättenbetriebes genehmigen Sie, das Videoaufnahmen von Ihnen gemacht werden können.
· Waffenbesitz ist zum strengsten verboten.
· Unter keinen Umständen ist es erlaubt gegen das Alkoholgesetz zu verstoßen.
· Ab 1. Juli 2008 ist es nicht mehr gestattet in Gaststättenbetriebe zu rauchen.
· Das beim übertreten der Hausordnung entstanden Bußgeld wird an den Zuwiderhandelnden übertragen.
· Der Betrieb übernimmt keine Haftung für verlorene Kleidung und/oder andere Besitztümer.
· Beim Begehen einer Straftat, werden Sie verhaftet und gleich übertragen an der Polizei. Zugleich erstatten wir Anzeige bei der Polizei oder reichen eine Klage ein.
· Über alles, das nicht in obenstehende Regeln genannt ist, entscheidet das Personal beziehungsweise der Sicherheitspersonal.


