Hausordnung

 

· Mindestalter 18 Jahre

· Ein gültiger Personalausweis ist vorgeschrieben.

· Innerhalb unseres Gaststättenbetrieb gilt Verzehrzwang.

· Der Verzehr con mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

· Es ist nicht erlaubt Gläser mit nach draußen zu nehmen.

· Beim Betreten unseres Gaststättenbetriebes können Sie durchsucht werden.

· Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluß wird der Zutritt verweigert.

· Ein gepflegtes Äußerliches und passende Kleidung ist verpflichtet. Hierunter fällt u.a.:

o Keine Sportkleidung oder Sportschuhe.

o Keine zerrissene Kleidung

o Keine Fußball (Verein) relatierte Kleidung (und Zubehör)

o Keine unzüchtige Kleidung

o Keine provozierende Kleidung

o Keine Kopfbedeckungen

o Keine schmutzige Kleidung oder Erscheinen

o Keine sichtbaren Tätowierungen im Gesicht oder Hals

· Das Tragen von Schlappen wird abgeraten und ist auf eigenes Risiko.

· Aggressives oder störendes Benehmen wird nicht toleriert.

· Größere Gruppen kann der Zutritt verweigert werden.

· Das Nutzen, handeln und/ oder Besitz von Drogen ist verboten.

· Personen die in (jüngster) Vergangenheit Probleme verursacht haben, bei uns oder einer andere Gaststätte, kann der Zutritt verweigert werden.

· Unerwünschte Intimitäten und Ansammlungen werden niet toleriert.

· Beim Betreten dieses Gaststättenbetriebes genehmigen Sie, das Videoaufnahmen von Ihnen gemacht werden können.

· Waffenbesitz ist zum strengsten verboten.

· Unter keinen Umständen ist es erlaubt gegen das Alkoholgesetz zu verstoßen.

· Ab 1. Juli 2008 ist es nicht mehr gestattet in Gaststättenbetriebe zu rauchen.

· Das beim übertreten der Hausordnung entstanden Bußgeld wird an den Zuwiderhandelnden übertragen.

· Der Betrieb übernimmt keine Haftung für verlorene Kleidung und/oder andere Besitztümer.

· Beim Begehen einer Straftat, werden Sie verhaftet und gleich übertragen an der Polizei. Zugleich erstatten wir Anzeige bei der Polizei oder reichen eine Klage ein.

· Über alles, das nicht in obenstehende Regeln genannt ist, entscheidet das Personal beziehungsweise der Sicherheitspersonal.

 
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